Nachdem Herr Möllers, der “Fahrradbeauftragte” der Stadt Köln, beim letzten “Radfahrerstammtisch” offen monierte, daß jede (bürokratische) Anfrage nach Akteneinsicht über Begründungen für Benutzungspflichten von “Radwegen” unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nur die Prüfung vorhander benutzungspflichtiger “Radwege” verzögern würde (sic!), weil dies Zeit schließlich koste, dachte ich mir -als Angebot einer ehrlichen und unbürokratischen Kommunikation- [...]
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